Linz Am Rhein Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
Zusätzlich fallen für die Baulastenauskunft Amtsgebühren pro Grundstück an. Die Höhe ist abhängig, wieviel Belastungen auf dem Grundstück eingetragen sind und ist je nach Behörde unterschiedlich
Liegenschaftsbuch mit Nachbarschaftsverzeichnis und beglaubigte Liegenschaftskarte, Lieferzeit 4 - 14 Tage, zzgl. Amtsgebühren zwischen 35,--€ und 40,--€

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
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Grundbuchauszug Linz am Rhein Grundbuchauszug bestellen

Linz am Rhein ist eine Stadt im Landkreis Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen, rund 25 Kilometer südlich des Stadtzentrums von Bonn
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Gemeinde
07 1 38 041
Stadtgliederung
3 Stadtteile
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Stadtbürgermeister
Hans Georg Faust (CDU)
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Fakten über die Gemeine Linz am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Linz am Rhein gehört zum Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Sie hat eine Fläche von 28,63 km² und liegt an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.

3. Linz am Rhein hat 5.438 Einwohner (Stand 2019).

4. Der Name der Gemeinde stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet „Weißer Fleck“ oder „Weiße Fläche“.

5. Das Klima in Linz am Rhein ist gemäßigt ostwärts-maritim.

6. Linz am Rhein ist bekannt für seinen guten Wein und eine der ältesten Keltereien Deutschlands.

7. In der Gemeinde befindet sich einmal eines der spärlich erhaltenen Mammutbäume Deutschlands.

8. Zu den Sehenswürdigkeiten/Attraktionen in Linz am Rhein gehören die Burgruine Linz, die evangelische Kirche, das Keltereimuseum und der Naturpark Niederwesterwald.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, NRW, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft